Sterben dürfen

Wir greifen ein theologisch wie ethisch hoch brisantes (ethisches und theologisches) Thema auf.

  • 17. April 2024
  • 19:00 Uhr
  • Evang. Gemeindehaus Münchberg

Wir greifen ein theologisch wie ethisch hoch brisantes (ethisches und theologisches) Thema auf. Medizinisch ist heute so viel an lebenserhaltenden Maßnahmen möglich, dass einem schon Angst und Bange werden kann: Warum sollen Menschen nicht sterben dürfen? Verhindert haben dies lange Zeit die geltenden rechtlichen Bestimmungen. Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 26. 02. 2020 ist Bewegung in die Sache gekommen.

Prof. Dr. Dr. Werner Ritter hat sich mit der Frage seit 10 Jahren theologisch und juristisch auseinandergesetzt. Er plädiert für das Recht und die Barmherzigkeit, dass Menschen sterben dürfen „wenn es genug ist“. Und dafür dass sie das auch selbst bestimmen dürfen. Anlass für Ritters Sicht waren die Begegnungen mit schwerstkranken Menschen, die sterben wollten, es aber nicht durften.

Christina Flauder wird die Sicht der Landeskirche einbringen. Sie ist Vorsitzende des Unterausschusses „Ethik in Medizin und Biotechnologie“, der über drei Jahre mit dem Thema intensiv befasst war und der Synode ein Positionspapier vorgelegt hat, das einstimmig verabschiedet wurde. Christina Flauder ist Vorsitzende und Gründungsmitglied des Hospizvereins Kulmbach.

Referent: Prof. Dr. Dr. Werner Ritter, Bayreuth

Co-Referentin: Christian Flauder, Mitglied der Landessynode und Landessynodalausschuss